Eine Welt für Alle in Norderstedt
Fachgeschäft für Fairen Handel


 

  

   Konvention der Weltläden (Aufzählung)

 

Diese Konvention enthält die sieben Grundkriterien, die angewendet werden auf alle Akteure  im Fairen Handel:

                                  auf die ProduzentInnen

                                  auf die Importeure

                                  auf die Weltläden und die Aktionsgruppen

        Diese sind:

  • Sozial- und Umweltverträglichkeit
  •  
  • Transparenz
  •  
  • demokratische Organisationsform
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  • not-for-Profit-Ausrichtung
  •  
  • Informations- und Bildungsarbeit
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  • Kontinuität
  •  
  • besondere Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. Bücher)

 

Die Respektierung der Grundkriterien ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladendachverband. Sie enthalten Soll- und Muss-Bestimmungen. Erläuterungen und eine Kurzfassung finden Sie unter

http://www.ato-tuev.de/konvention.html

    

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