Konvention der Weltläden (Aufzählung)
Diese Konvention enthält die sieben Grundkriterien, die angewendet werden auf alle Akteure im Fairen Handel:
auf die ProduzentInnen
auf die Importeure
auf die Weltläden und die Aktionsgruppen
Diese sind:
- Sozial- und Umweltverträglichkeit
- Transparenz
- demokratische Organisationsform
- not-for-Profit-Ausrichtung
- Informations- und Bildungsarbeit
- Kontinuität
- besondere Regeln für Ergänzungsprodukte (z.B. Bücher)
Die Respektierung der Grundkriterien ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladendachverband. Sie enthalten Soll- und Muss-Bestimmungen. Erläuterungen und eine Kurzfassung finden Sie unter
http://www.ato-tuev.de/konvention.html

